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객관적 귀속이론의 규범론적 의미와 구체적 내용 : Die Bedeutung der objektiven Zurechnung im Hinblick auf die Normentheorie und ihre konkreten Inhalte

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Authors

이용식

Issue Date
2002
Publisher
서울대학교 법학연구소
Citation
법학, Vol.43 No.4, pp. 229-276
Keywords
귀속판단을 인과관계론과 분리상당인과관계설합법적 대체행위
Abstract
Die Straftat setzt die Normwidrigkeit voraus. Hier geht die objektive

Zurechnungslehre des Erfolgs davon aus, dass die Straftat auf dem Verstoß

gegen die Verhaltensnorm beruht. Was gegen die Verhaltensnorm verstoßen

kann, ist die zweckhaft Außenwelt beherrschbare Willensbetä tigung. Deshalb

muss es die Handlung sein, der im fü r die Beherrschung der Außenwelt

benutzbaren Maß wahrscheinliche Erfolgsverursachung anhaften. Wenn die

Handlung die rechtlich mißbilligte Gefahr fü r den Erfolg nicht schafft, kann

man sie schon die Zurechnung des Erfolgs mö glich machende Handlung nicht

nennen. Dabei liegt die Normwidrigkeit von vornherein nicht vor. Die erste

Voraussetzung der objektiven Erfolgszurechnung ist daher die rechtlich

mißbilligte Gefahrschaffung. Ihre materielle Bedeutung liegt in der Normwidrigkeit.

Die Norm verbietet die Handlung zum Zweck der Vermeidung der

Rechtsgutsverletzung. Auch wenn die Handlung verboten und daher normwidrig

ist, darf man den Tä ter aufgrund der Normwidrigkeit nicht bestrafen, wenn der

Vervot im einzelnen zum diesen Zweck der Vermeidung der Rechtsgutsverletzung

nicht tauglich bzw. damit nicht zusammenhä ngend ist. Die zweite

Voraussetzung der objektiven Erfolgszurechnung ist daher die Gefahrverwirklichung

im konkreten Erfolg. Die Gefahrverwirklichung ist die Voraussetzung...
ISSN
1598-222X
Language
Korean
URI
http://lawi.snu.ac.kr/

https://hdl.handle.net/10371/9131
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