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Verleihung des Blutbannes

Beschreibung:Der Bischof von Würzburg verleiht als Landesfürst und Gerichtsherr einem Richter den Blutbann, das ist die Befugnis, über Leib und Leben zu urteilen. Der Bischof als Herzog von Franken in weltlicher Kleidung sitzt auf einem einstufig erhöhten Baldachinthron, hält in der linken Hand aufrecht das Schwert, mit der rechten Hand streckt er den Stab dem vor ihm knienden Richter entgegen, der auf den Stab den Eid leistet. An der rechten Seite des Thrones steht ein Beamter, der vermutlich die vom Schwörenden nachzusprechende Eidesformel vorliest. Der Gerichtsherr hat seinen rechten Fuß (absichtlich ?) nicht auf der einstufigen Erhöhung sondern auf dem Fußboden positioniert; darin könnte sich unter Umständen die Herstellung einer Gewaltbeziehung zwischen ihm und dem künftigen Richter über die Stabebene hinaus manifestieren
Datierung:16. Jahrhundert
Topographie:Deutschland, Würzburg
Quelle:Buchmalerei: Staatsarchiv Würzburg
Quellenart:Rechtstatsachenaufzeichnungen
Kategorie:Verfassungsrecht
Stichworte:Bannleihe, Blutbann, Richtereinsetzung, Angelobung, Richtereid, Eid, Thron, Schwert, Szepter, Gebärden
Herausgeber: Gernot Kocher, Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen
Permalink:http://gams.uni-graz.at/o:rehi.15351