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Art. 26 EuGVVO als (vermeintlich) subsidiärer Gerichtsstand und rügelose Einlassung durch „beredtes Schweigen“

MPG-Autoren
/persons/resource/persons136982

Koechel,  F.
Department I, Max Planck Institute Luxembourg, Max Planck Society;

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Zitation

Koechel, F. (2020). Art. 26 EuGVVO als (vermeintlich) subsidiärer Gerichtsstand und rügelose Einlassung durch „beredtes Schweigen“. Praxis des Internationalen Privat- und Verfahrensrechts, 2020(6), 524-532.


Zitierlink: https://hdl.handle.net/21.11116/0000-0007-6DA6-4
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