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판례에 나타난 국제재판관할에 대한 이해에 관한 소고 : Zum Verstandnis der internationalen Zustandigkeit der koreanischen Rechtsprechung
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- Authors
- Issue Date
- 2007
- Publisher
- 서울대학교 법학연구소
- Citation
- 법학, Vol.48 No.1, pp. 50-84
- Keywords
- 국제재판관할 ; 불법행위지의 특별재판적 ; 의무이행지의 특별재판적 ; 재산소재지의 특별재판적 ; 관련재판적 ; 토지관할
- Abstract
- Neulich wies das OLG Seoul in einem Urteil eine Klage auf Rückübertragung
des Internet-Domainnamens als unzulässig ab, und zwar wegen fehlender
internationaler Zuständigkeit. Der Kläger liess einen Domainnamen bei einer
Register-Organisation in den USA unter seinem Namen registrieren und vermietete
ihn als e-mail-Adresse durch seinen Webseite-Betrieb. Der Beklagte beanspruchte
den Domainnamen für sich mit der Begründung, dessen Registrierung und
Benutzung durch den Kläger beeinträchtige seine geschützte Marke. Der
Domainname wurde durch den Beschluss des staatlichen Schiedsausschusses der
USA dem Beklagten übertragen, und der Kläger erhob Klage auf Rückübertragung
des Domainnamen und Schadensersatz. Der Kläger behauptete, sein Wohnsitzort
begründe ① als Erfolgsort der unerlaubten Handlung des Beklagten; ② als
Erfüllungsort der Herausgabepflicht des ohne rechtlichen Grund Erlangten; ③ als
Ort, wo sich der mit der Klage in Anspruch genommene Gegenstand befindet,
die örtliche Zuständigkeit des OLG Seoul und zugleich die internationale
Zuständigkeit des koreanischen Gerichts.
Beim Beurteilen der Zuständigkeit unterlief dem OLG in vielen Punkten
Fehler. Erstens, das OLG verneinte die angebliche unerlaubte Handlung des
Beklagten und meinte, folglich komme der besondere Gerichtsstand der
unerlaubten Handlung in diesem Fall nicht in Betracht. Dies ist aber umgekehrt:
die Zulässigkeit der Klage beurteilt man nicht nach dem Ergebnis der
Begründetheitsprüfung. Die Wahrheit der so genannten doppelrelevanten Tatsachen
wird bei der Zulässigkeitsprüfung unterstellt. Zweitens, nach dem OLG sei der
Erfüllungsort wegen der Beweisnähe als besonderen Gerichtsstand anerkannt, und
- ISSN
- 1598-222X
- Language
- Korean
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