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주주의 의결권에 관한 고찰
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- Authors
- Issue Date
- 1967-12
- Publisher
- 서울대학교 경영연구소
- Citation
- 경영논집, Vol.1 No.2, pp. 13-30
- Keywords
- 13-30
- Description
- 1967-12
- Abstract
- Das wichtigste mitgliedschaftliche Verwaltungsrecht des Aktioniirs ist das Stimmrecht. Es verleiht ihm die Mogichkeit, im Rahmen der Hauptversammlung durch Gesetz und Satzung eingeriiumten Zustiindigkeiten an der Verwaltung der Gesellschaft sich zu beteiligen und mitbestimmend auf ihr Schicksal einzuwirken.
Das Stimmrecht in der Hauptversammlung steht grundsiitzlich jedem Aktioniir zu, und wird nicht nach Kopfen, sondern nach. Kapitaibetriigen ausgeubt, Das entspricht dam Wesen der Kapitalgesellschaft.
Nach dem korianischen Handelsgeetzbuch gewiihrt jede Aktie das Stimmrecht (K-HGB § 369 Abs. 1). Das koreanische Recht hat keine Moglichkeit, die durch die Satzung wie in Deutschland (AktG. 1937 § 114 Abs. 1 S. 1) das Stimmrecht beschriinken kann.
Das koreanische Handelsrecht hat nur zwei Ausnahmen fUr das Stimmrecht geregelt.
- ISSN
- 1229-0491
- Language
- Korean
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