Protokoll
Aufgrund eines Falles, da ein Staatsbediensteter in einem Amtsgebäude eine politische Versammlung abhalten wollte, beschließt der Kabinettsrat, dass Versammlungen jeder Art in Amtsräumen verboten seien; Ausnahmen habe der Staatssekretär in berücksichtigungswürdigen Fällen zu machen, wenn es sich nicht um politische Veranstaltungen handelt. Die Leiter der Staatsämter sind angehalten, jedes Ansuchen zurückzuweisen, das eine Einmengung nicht verantwortlicher Faktoren in das Amt beinhaltet.