Abhaltung von Versammlungen in Amtsgebäuden Great Transformation App Steiner, Guenther Austrian Centre for Digital Humanities https://gtrans.acdh.oeaw.ac.at/archiv/archresource/detail/3717 Österreichisches Staatsarchiv / Archiv der Republik ÖStA/AdR, Bundeskanzleramt, Kabinettsratsprotokolle 1. Republik, Protokoll Nr. 1 bis 35, 31. 10. 1918 bis 30. 1. 1919, Kabinettsratsprotokoll Nr. 25 vom 21. Dezember 1918, 5.

Protokoll

Kabinettsrat

Aufgrund eines Falles, da ein Staatsbediensteter in einem Amtsgebäude eine politische Versammlung abhalten wollte, beschließt der Kabinettsrat, dass Versammlungen jeder Art in Amtsräumen verboten seien; Ausnahmen habe der Staatssekretär in berücksichtigungswürdigen Fällen zu machen, wenn es sich nicht um politische Veranstaltungen handelt. Die Leiter der Staatsämter sind angehalten, jedes Ansuchen zurückzuweisen, das eine Einmengung nicht verantwortlicher Faktoren in das Amt beinhaltet.

21. Dezember 1918 Demokratisierung

Erwähnte Personen GlöckelOtto1874-02-08Pottendorf1935-07-23Wienhttp://d-nb.info/gnd/118695452 Erwähnte Orte Erwähnte Institutionen Kabinettsrat