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Zur öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion von Kriminalität

MPS-Authors
/persons/resource/persons212123

Brandenstein,  Martin
Criminology, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

/persons/resource/persons212235

Kury,  Helmut
Criminology, Max Planck Institute for Foreign and International Criminal Law, Max Planck Society;

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Citation

Brandenstein, M., & Kury, H. (2005). Zur öffentlichen Wahrnehmung und Diskussion von Kriminalität. Kriminalistik, 59(11), 639-647.


Cite as: https://hdl.handle.net/11858/00-001M-0000-002E-4AD4-8
Abstract
Strafrechtliches Verhalten erfährt in der Öffentlichkeit sehr unterschiedliche Resonanz. Nachvollziehbar ist, dass nicht die Alltagskriminalität, sondern vor allem schwere Straftaten im Fokus der Berichterstattung stehen. Bereits nicht mehr rational nachvollziehbar ist, dass die Verbindung von "sex und crime" für die größten Schlagzeilen sorgt und in den Mittelpunkt der Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit rückt, wobei das Interesse für diesen Bereich allerdings wohl nicht erst geweckt werden muss, sondern bereits vorhanden ist (Verkaufszahlen, Einschaltquoten), so dass von einer gegenseitigen Verstärkung ausgegangen werden kann. In der Folge werden auf diesem Sektor immer schärfere Sanktionen gefordert und durchgesetzt. Auch wenn die Statistik z.B. zur Gefährdung von Kindern als Opfer von sexuellem Missbrauch eher eine fallende Tendenz aufweist, entsteht gefördert durch spezifische, oftmals sensationelle Berichterstattung der Eindruck einer zunehmenden Gefahr für Kinder. Hingegen scheint gerade die Massenhaftigkeit und Alltäglichkeit von Straßenverkehrsunfällen mit der Folge der Tötung oder schweren Verletzung vieler Menschen- in der Regel allerdings nach heutige Rechtsprechung "nur" fahrlässig verursacht -, das Interesse von Medien und Öffentlichkeit zu verringern und als Schicksal hingenommen zu werden, obwohl die Zahl der durch Verkehrsunfälle ums Leben Gekommenen um ein Vielfaches höher ist als die der durch Straftaten (Mord, Totschlag etc.) - Vorsatztaten überwiegen deutlich - Getöteten. Nur selten gelangt ein Fall wie der des "Karlsruher Autobahnrasers" in die Schlagzeilen. Es stellt sich die Frage, ob auf Grund dieser Situation weitere rechts- bzw. verkehrspolitische Konsequenzen angezeigt sind.